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Fragen und Antworten zum Thema
Rechtliches

Versicherung


Mobile Helfer werden – soweit die Voraussetzungen erfüllt sind – im Regelfall als sogenannte Verwaltungshelfe*rinnen tätig.
Unter bestimmten Bedingungen kann dadurch ein Unfallversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.

Hinweis: Die Einsatzleitung informiert im Einsatzfall über die geltenden Rahmenbedingungen. Eine individuelle Rechtsberatung erfolgt nicht.

Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst, wenn du im Einsatz ordnungsgemäß eingecheckt hast.
Er endet, sobald du den Einsatz ordnungsgemäß ausgecheckt oder der Einsatz offiziell beendet wurde.

Hinweis: Die genaue Reichweite wird durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestimmt.

Mobile Helfer unterstützen in vielen Fällen als sogenannte Verwaltungshelfer*innen oder ehrenamtliche Unterstützende.
Die genaue Zuordnung hängt von den Umständen des jeweiligen Einsatzes ab.

Dies ist keine Rechtsberatung; im Zweifel gelten die Vorgaben der zuständigen Behörde.

Melde Verletzungen sofort der Einsatzleitung, damit der Vorfall dokumentiert werden kann. Das ist wichtig für die Abwicklung über die Unfallversicherung. 

Arbeit und Freistellung


Ja. Für ungebundene Helfende besteht meist kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf Freistellung. Kläre die Abwesenheit deshalb vorab individuell mit deinem Arbeitgeber. 

Unentgeltlichkeit und Nachweise


Nein. Die Hilfe erfolgt freiwillig und unentgeltlich. 

Nach dem Einsatz kannst du in der App eine Bestätigung über deine geleisteten Stunden herunterladen, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.

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