Versicherung
Ungebundene Helfende können bei Einsätzen im Auftrag oder mit Zustimmung einer Gebietskörperschaft als Verwaltungshelfer tätig werden. Dabei besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger des Bundeslandes.
Hinweis: Die Einsatzleitung informiert im Einsatzfall über die geltenden Rahmenbedingungen. Eine individuelle Rechtsberatung erfolgt nicht.
Mobile Helfer können unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie im Auftrag oder mit Zustimmung einer Gebietskörperschaft ehrenamtlich tätig werden. In diesem Fall umfasst der Versicherungsschutz grundsätzlich auch die unmittelbaren Wege zum Einsatzort und zurück, sofern keine privaten Umwege erfolgen. Die Prüfung des Versicherungsschutzes erfolgt im Einzelfall durch den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Hinweis: Die genaue Reichweite wird durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger bestimmt.
Mobile Helfer unterstützen in vielen Fällen als sogenannte Verwaltungshelfer*innen oder ehrenamtliche Unterstützende.
Die genaue Zuordnung hängt von den Umständen des jeweiligen Einsatzes ab.
Dies ist keine Rechtsberatung; im Zweifel gelten die Vorgaben der zuständigen Behörde.
Melde
Verletzungen sofort der Einsatzleitung, damit der Vorfall dokumentiert
werden kann. Das ist wichtig für die Abwicklung über die
Unfallversicherung.
Arbeit und Freistellung
Ja.
Für ungebundene Helfende besteht meist kein automatischer gesetzlicher
Anspruch auf Freistellung. Kläre die Abwesenheit deshalb vorab
individuell mit deinem Arbeitgeber.
Unentgeltlichkeit und Nachweise
Nein. Die Hilfe erfolgt freiwillig und unentgeltlich.
Nach dem Einsatz kannst du in der App eine Bestätigung über deine geleisteten Stunden herunterladen, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
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